Wenn Sie als direkt betroffene Anwohner, aber auch als (noch) nicht direkt betroffene Einwohnerinnen und Einwohner von Rüttenen, sich gegen diese Mobilfunkantenne zur Wehr setzen wollen, besteht die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung der Baupublikation Einsprache zu erheben.  
Einspracheberechtigt sind alle volljährigen Menschen, Schweizer/-innen und Ausländer/-innen, die einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und die innerhalb des festgelegten Einspracheradius (Standortdatenblatt) von einigen hundert Metern bis zu mehreren Kilometern...

  • wohnen.
  • zu mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag arbeiten.
  • eine Ausbildung absolvieren (Schule, Lehre, Studium,..., bei nicht Volljährigen deren Eltern).
  • ein (un-)bebautes Grundstück besitzen.

Auch wenn der Baugesuch-Standort aufgrund eines Hügels oder Berges nicht sichtbar ist, sich in einer Nachbarsgemeinde oder sogar einem Nachbarskanton befindet!

Der sogenannte Einspracheperimeter (= Umkreis) wird immer in jedem Baugesuch separat berechnet und ist nie der gleiche.

Bei der aktuellen Ausschreibung, Aus-/Umbau Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz sind alle im Umkreis von 2'403,8 Meter Einspracheberechtigt. Karte
Einsprachfrist Donnerstag, 26.10.2023

Einsprachen müssen im Doppel eingereicht werden!
Auch Sammeleinsprachen.
Bei Sammeleinsprachen müssen die Kontaktdaten lesbar sein.


Nach der  Baupublikation müssen Grundeigentümer Lastenausgleichsansprüche infolge Wertverminderung im Rahmen einer Einsprache einreichen, da diese Ansprüche ansonsten verwirken.

Vorlagen für die Einsprache werden vorbereitet. Interessenten melden sich bitte per Formular bei uns.